• Luftbild Greifswald Usedom Ruegen Drohne Quadrocopter 03

Vorschriften

Der Flug mit einem Quadrocopter, auch bekannt als Drohne, ist im gewerblichen Bereich an strenge Vorschriften gebunden. Gewerblich bedeutet in diesem Fall bereits, wenn Sie als Privatkunde jemanden mit Luftaufnahmen beauftragen.

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite,

denn wir erfüllen folgende Vorgaben.

  • Bestätigung zum Umgang mit einem Quadrocopter
  • Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen vom "Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung" für das entsprechende Bundesland 
  • Haftpflichtversicherung für den privaten und gewerblichen Einsatz inkl. der Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen
  • Anzeige jedes Fluges beim zuständigen Ordnungsamt mit Datum und ungefährer Flugzeit

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, nur Unternehmen für Luftaufnahmen in Betracht zu ziehen, die die o.g. Auflagen erfüllen. 

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok